Update Coronaschutzverordnung

Liebe Karatefreunde,

 

wir sind froh, dass wir weiterhin trainieren können. Auf dieser Seite findet ihr eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen laut Coronaschutzverodnung des Landes NRW, die uns als Verein für den Sport im Innenraum betreffen.

 

Am Samstag, den 19.03.2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Es ergeben sich u.a. weitere  Lockerungen, die auch den Sportbetrieb betreffen:

 

  • Sport im Freien: keine einschränkenden Regelungen
  • Sport in Innenräumen: 3G-Regelung
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen: 3G-Regelung
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

 

 

Die CoronaSchVO gilt zunächst bis zum 02. April 2022.

https://www.ssbk.de/aktuell/coronaschutzverordnung-ab-19032022

 


Bei uns gibt es gute Luft

Wir können unseren Mitgliedern also weiterhin ein Training unter den geltenden Hygienestandards anbieten. Darüber hinaus haben wir seit kurzem zwei 2,5 m große Luftreinigungsfilter der Firma TROX in der Halle stehen. Die Luft dort ist jetzt gefühlt sauberer als vor der Halle! Kommt vorbei und schnuppert mal wieder Hallenluft 👍

Weitere Infos zu Karate oder Fragen zur Mitgliedschaft:

Ralf Vogt, Telefonisch zu den Geschäftszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitags von 16–17 Uhr

0172 / 172 7411  oder per E-Mail an ralf.vogt@bushido-koeln.de

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